Neue DENIC-Richtlinien  16.10.2009

Ab dem 23. Oktober 9:00 Uhr (MEZ) treten die neuen Registrierungsbestimmungen in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt können folgende, bisher nicht erlaubte, Domains registriert werden:

1. ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains 2. Domains, die einem KFZ-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen.

Für .de-Domains gelten nunmehr folgende Regeln:
Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und die weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien.
Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden.
Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig.
Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen.
Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.

Die Details finden Sie unter folgendem Link:
Die Pressemitteilung der DENIC:
http://www.denic.de/domains/allgemeine-informationen/einfuehrung-neuer-domains.html

Vormerkungen werden ab Dienstag den 20.10.2009 12:00 Uhr angenommen.
Wie bei der DENIC gilt auch bei uns das Prinzip „First come – first served“. 

 

 

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