Allgemeine Geschäftsbedingungen
der HGRfactory GbR
Stand 01/2008
1. Geltung der Bedingungen
1.1.
HGRfactory GbR erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2.
Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1.
Der Vertag kommt zustande, wenn HGRfactory GbR mit der Ausführung der Leistungen beginnt.
2.2.
Angebote von HGRfactory GbR sind stets freibleibend und unverbindlich. HGRfactory GbR kann den Vertragsabschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
3. Kündigung
3.1.
Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Vertragsmonates ordentlich gekündigt werden. Für Sonder- und Aktionsangebote können abweichende Kündigungsfristen bestehen, sofern auf den Internetseiten oder im Angebot darauf hingewiesen wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
3.2.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Pflichten von HGRfactory GbR / Leistungsumfang
4.1.
HGRfactory GbR bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur und die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server an. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem aus den Angeboten resultierenden Vertrag.
4.2.
Soweit HGRfactory GbR entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
4.3.
HGRfactory GbR ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Kunden sind rechtzeitig darüber zu informieren.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
5.1.
Der Kunde ist verpflichtet, die HGRfactory GbR-Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
a) HGRfactory GbR unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
b) Die Zugriffsmöglichkeiten auf die HGRfactory GbR-Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen.
Insbesondere ist es dem Kunden untersagt die Leistungen anderer Teilnehmer der HGRfactory GbR–Dienste unberechtigt zu nutzen,
nicht im Vertrag zwischen HGRfactory GbR und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen,
Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der HGRfactory GbR-Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln, zu lesen oder zu ändern, einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die HGRfactory GbR-Dienste unberechtigt zu verbreiten,
Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,
strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von HGRfactory GbR zu verbreiten oder zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere f¨r pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen,
sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde HGRfactory GbR entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.
c) den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
d) HGRfactory GbR erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;
e) nach Abgabe einer Störungsmeldung HGRfactory GbR die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.
5.2.
Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 5.1 Lit. b) genannten Pflichten, ist HGRfactory GbR sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu k¨ndigen.
5.3.
Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.
5.4.
In den Fällen des Absatzes 1 Lit. b) ist HGRfactory GbR neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekannt werden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfangergebenen Dienste zu sperren.
6. Nutzung durch Dritte
6.1.
Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der HGRfactory GbR-Dienste durch Dritte ist gestattet. Der Kunde darf die Leistungen für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen und untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen.
Der Kunde steht HGRfactory GbR gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
6.2.
Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von HGRfactory GbR erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.
7. Zahlungsbedingungen
7.1.
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt HGRfactory GbR dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt jährlich im voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.
7.2.
Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalenderjahres zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/360 des Jahresentgeltes berechnet.
8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsstörung
8.1.
Gegen die Ansprüche von HGRfactory GbR kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus dem selben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche denen das Zurückbehaltungsrecht entgegen gehalten wird.
8.2.
Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von HGRfactory GbR nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.
8.3.
Dauert eine Störung der HGRfactory GbR-Leistungen, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die HGRfactory GbR-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertragverzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
8.4.
Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von HGRfactory GbR liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gem. 10 der AGB.
9. Zahlungsverzug
9.1.
Bei Zahlungsverzug ist HGRfactory GbR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls HGRfactory GbR in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist HGRfactory GbR berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, HGRfactory GbR nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9.2.
HGRfactory GbR kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere den Abruf der Domains unterbrechen, wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, HGRfactory GbR den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.
9.3.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt HGRfactory GbR vorbehalten.
10. Verfügbarkeit der Dienste
HGRfactory GbR bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige
Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt.
HGRfactory GbR wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden
technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
11. Geheimhaltung /Datenschutz
11.1.
Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass HGRfactory GbR personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
11.2.
Soweit sich HGRfactory GbR Dritter zu Erbringung der Angebotenen Dienste bedient, ist HGRfactory GbR berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offen zu legen. Dazu ist HGRfactory GbR im übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen von HGRfactory GbR sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.
11.3.
HGRfactory GbR erklärt, dass Ihre Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichtet worden sind und HGRfactory GbR die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.
12. Haftung und Haftungsbeschränkungen
12.1.
Schadensersatzansprüche aus Vertrag, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber HGRfactory GbR wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsgehilfen/Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen.
12.2.
HGRfactory GbR haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
12.3.
Sofern nicht andere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber Kunden die Vollkaufleute sind, bei Schäden, die
a) durch die Inanspruchnahme von HGRfactory GbR-Diensten,
b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch HGRfactory GbR,
c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch HGRfactory GbR,
d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten von HGRfactory GbR oder
e) deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch HGRfactory GbR nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.4.
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die HGRfactory GbR oder Dritte, durch die missbräuchlich oder rechtswidrige Verwendung der HGRfactory GbR-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
12.5.
HGRfactory GbR haftet nicht für Schaden, die dadurch entstehen, dass in Folge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzungen, höherer Gewalt oder in Folge von Arbeitskämpfen die HGRfactory GbR-Leistungen unterbleiben.
13.Schlußbestimmungen
13.1.
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von HGRfactory GbR in 54636 Messerich, Bundesrepublik Deutschland.
13.2.
Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN- Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.
13.3.
Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz von HGRfactory GbR als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. HGRfactory GbR ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
13.4.
Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stelle zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Vertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.
HGRfactory GbR
Enser / Hein / Zimmer
Hauptstraße 25
D-54636 Messerich
Geschäftsführer: Rainer Enser, Andreas Hein, Guy Zimmer
Internet: www.hgrfactory.de
E-Mail: info@hgrfactory.de
Amtsgericht Bitburg
13.5.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.